Golf und Weiterbildung – zwei Welten, die mehr verbindet, als man denkt.
Beide erfordern Weitblick, Strategie, Konzentration und den Willen, sich ständig zu verbessern. Genau hier setzen die Murhof Gruppe und UNI for LIFE mit ihrer neuen Kooperation an: Gemeinsam schaffen sie eine inspirierende Plattform, auf der sich sportliche Leidenschaft, Karriere und wertvolle Netzwerke verbinden.
Die beiden Partner bündeln ihre Kräfte, um Menschen, die in sich selbst investieren wollen – sei es geistig oder sportlich – ein Umfeld für Entwicklung und Austausch zu bieten.

Wo Bildung auf den Golfplatz trifft – zwei Spielfelder für lebenslanges Lernen, die vieles verbindet
Golf ist ein Treffpunkt für Menschen mit Visionen – für Entscheider:innen, Innovator:innen und Vordenker:innen. UNI for LIFE, die Weiterbildungsorganisation der Universität Graz, steht für Weiterbildung auf akademischem Niveau und bietet maßgeschneiderte Programme für genau diese Zielgruppe. Mit dieser Kooperation entsteht ein spannendes Zusammenspiel: Bildung & Bewegung als neues Erfolgsduo.
„Wir freuen uns, unseren Mitgliedern in diesen spannenden Zeiten neue Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung zu eröffnen,“ sagt Gerald Stangl, Marketing-Leiter der Murhof Gruppe. „Gerade in einer Zeit des Wandels ist es wichtig, sich weiterzubilden, Neues zu lernen und offen für Innovationen zu bleiben – auf dem Golfplatz wie im Berufsleben.“
Zwei starke Marken mit Anspruch
Sowohl die Murhof Gruppe als auch UNI for LIFE stehen für Qualität, Innovation und die Förderung individueller Entwicklung. Die Kooperation zielt darauf ab, Menschen zu inspirieren, die sowohl an Ihrer persönlichen Weiterentwicklung als auch an nachhaltiger Netzwerkpflege interessiert sind.
„Es freut uns, gemeinsam mit der Murhof Gruppe neue Impulse für persönliches Wachstum zu setzen,“ so Mag. Stephan Witzel, Geschäftsführer von UNI for LIFE. „Gemeinsam schaffen wir Möglichkeiten, sich weiterzuentwickeln, Neues zu lernen und sich mit anderen zu vernetzen – auf und abseits des Golfplatzes.“
Bildung mit Weitblick – Lernen für die Zukunft
Mit Formaten wie den KI-Webinaren und der KI-Grundschulung setzt UNI for LIFE auf Themen, die aktueller kaum sein könnten. Künstliche Intelligenz verändert Arbeitswelten, Kommunikationsformen und Entscheidungsprozesse – und wer hier am Ball bleibt, verschafft sich einen klaren Vorteil.
Gewinnspiel für Mitglieder der Murhof Gruppe
Als besonderes Highlight verlost UNI for LIFE zwei Plätze für das Online-Seminar „KI-Grundschulung“ unter allen Mitgliedern der Murhof Gruppe.
Mehr zum Kurs: Online-Seminar: KI Grundschulung – UNI for LIFE – Weiterbildung in Graz
Teilnehmen lohnt sich – denn Bildung ist das wertvollste Investment in die eigene Zukunft.
Mehr praxisnahe Einblicke – für alle, die Künstliche Intelligenz gezielt im Berufsalltag einsetzen möchten:
KI-Webinare: KIckSTART – UNI for LIFE – Weiterbildung in Graz
TEILNAHMEBEDINGUNGEN AM GEWINNSPIEL
1. Registrierung/Teilnahme
Für die Teilnahme an der Ziehung sind mindestens Vor- und Nachname und eine E-Mail-Adresse anzugeben und gegebenenfalls die Gewinnspielfragen richtig zu beantworten. Die Verantwortung für Änderungen dieser Daten, insbesondere der E-Mail-Adresse, liegt beim Teilnehmer.
2. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die zur Teilnahme benötigten Daten korrekt angegeben bzw. ausgefüllt sowie alle genannten und erforderlichen Teilnahmebedingungen erfüllt haben. Ausgenommen hiervon sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte.
3. Sonstige Bedingungen der Teilnahme
Die Teilnahme ist per Internet und per Gewinnspielformular möglich. Die Teilnahme hängt in keiner Weise von dem Erwerb von Leistungen der Murhof Holding GmbH oder von anderen mit der Veranstaltung des Gewinnspiels befassten Unternehmen ab. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels. Die Teilnahme ist innerhalb der im Gewinnspiel angegebenen Zeiten, oder bis zu einem spätestens bestimmten Zeitpunkt möglich.
4. Gewinnermittlung & Teilnahmefrist
Bei diesem Gewinnspiel handelt es sich ausdrücklich nicht um ein Glücksspiel oder eine Lotterie im Sinne des österreichischen Glücksspielgesetzes. Die Teilnahme ist kostenlos und nicht vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen abhängig. Die Gewinner werden per Zufallsprinzip ausgewählt.
Teilnahmeschluss ist Dienstag, 30. November 23:59 Uhr
5. Gewinn
Zwei Plätze für das Online-Seminar „KI-Grundschulung“
6. Benachrichtigung der Gewinner
Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtig.
7. Anwendbares Recht
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.
8. Übermittlung der Gewinne
Die Gewinne werden entweder persönlich übergeben (gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises) oder – auf Nachfrage – an die Adresse des Gewinners versendet. Dazu muss sich der Teilnehmer jedoch bereit erklären, dem Veranstalter eine Lieferadresse mitzuteilen.
9. Beendigungsmöglichkeiten
Die Murhof Holding GmbH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen hat TravelPro zudem das Recht, das Gewinnspiel nach seinem Ermessen zu modifizieren.
10. Datenschutz
Die von uns erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten werden in erster Linie zu Zwecken der Abwicklung der Gewinnspiele sowie, bei Zustimmung des Teilnehmers, zur Zusendung eines Newsletters verwendet. Dabei beachten wir alle anwendbaren Datenschutzgesetze, die für Österreich Gültigkeit haben.
11. Rechtsweg und Haftung
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne. Die Murhof Holding GmbH haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, – erfassung, – übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet bzw. dem WWW, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten. Die Murhof Holding GmbH haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für das Gewinnspiel gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet die Murhof Holding GmbH nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulationen der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte. Im Übrigen haftet die Murhof Holding GmbH nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Die Murhof Holding GmbH haftet weiter nicht für Schäden, die dem Gewinner oder Angehörigen des Gewinners in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den 3 vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.