Austrian Alpine Open presented by SalzburgerLand erleben Sie die Stars „Inside the Ropes”

Von 29. Mai bis 1. Juni 2025 kommt es im GC Gut Altentann zum Höhepunkt der heimischen Golfsaison: Bernd Wiesberger, Matthias Schwab, Lukas Nemecz, Timon Baltl und Niklas Regner fordern die Stars der DP World Tour-Comeback in Österreich. Gewinnen Sie nun mit der Murhof Gruppe 3 x 2 „Inside the Ropes“-Pässe oder 2 x 2 Vip-Karten. Erleben Sie die Spieler im wahrsten Sinn des Wortes hautnah auf der Runde!

TEILNAHMEBEDINGUNGEN AM GEWINNSPIEL

1. Registrierung/Teilnahme
Für die Teilnahme an der Ziehung sind mindestens Vor- und Nachname und eine E-Mail-Adresse anzugeben und gegebenenfalls die Gewinnspielfragen richtig zu beantworten. Die Verantwortung für Änderungen dieser Daten, insbesondere der E-Mail-Adresse, liegt beim Teilnehmer.

2. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die zur Teilnahme benötigten Daten korrekt angegeben bzw. ausgefüllt sowie alle genannten und erforderlichen Teilnahmebedingungen erfüllt haben. Ausgenommen hiervon sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte.

3. Sonstige Bedingungen der Teilnahme
Die Teilnahme ist per Internet und per Gewinnspielformular möglich. Die Teilnahme hängt in keiner Weise von dem Erwerb von Leistungen der Murhof Holding GmbH oder von anderen mit der Veranstaltung des Gewinnspiels befassten Unternehmen ab. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels. Die Teilnahme ist innerhalb der im Gewinnspiel angegebenen Zeiten, oder bis zu einem spätestens bestimmten Zeitpunkt möglich.

4. Gewinnermittlung & Teilnahmefrist

Bei diesem Gewinnspiel handelt es sich ausdrücklich nicht um ein Glücksspiel oder eine Lotterie im Sinne des österreichischen Glücksspielgesetzes. Die Teilnahme ist kostenlos und nicht vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen abhängig. Die Gewinner werden per Zufallsprinzip ausgewählt.. Die Teilnahmefrist endet am 20. Mai 2025 um 23:59 Uhr

5. Gewinn

3 x 2 „Inside the Ropes“-Pässe oder 2 x 2 Vip-Karten

6. Benachrichtigung der Gewinner
Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtig.

7. Anwendbares Recht
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.

8. Übermittlung der Gewinne
Die Gewinne werden entweder persönlich übergeben (gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises) oder – auf Nachfrage – an die Adresse des Gewinners versendet. Dazu muss sich der Teilnehmer jedoch bereit erklären, dem Veranstalter eine Lieferadresse mitzuteilen.

9. Beendigungsmöglichkeiten
Die Murhof Holding GmbH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen hat TravelPro zudem das Recht, das Gewinnspiel nach seinem Ermessen zu modifizieren.

10. Datenschutz
Die von uns erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten werden in erster Linie zu Zwecken der Abwicklung der Gewinnspiele sowie, bei Zustimmung des Teilnehmers, zur Zusendung eines Newsletters verwendet. Dabei beachten wir alle anwendbaren Datenschutzgesetze, die für Österreich Gültigkeit haben.

Datenschutzerklärung

11. Rechtsweg und Haftung
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne. Die Murhof Holding GmbH haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, – erfassung, – übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet bzw. dem WWW, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten. Die Murhof Holding GmbH haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für das Gewinnspiel gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet die Murhof Holding GmbH nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulationen der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte. Im Übrigen haftet die Murhof Holding GmbH nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Die Murhof Holding GmbH haftet weiter nicht für Schäden, die dem Gewinner oder Angehörigen des Gewinners in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den 3 vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.

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